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Unsere Veranstaltungstermine 2026
30.01.-01.02.2026 Oberbayrische Holztage Almdorado-Übersee
07.02-08.02.2026 Fertighaus & Energie Landshut
21.02-22.02.2026 Fertighaus & Energie Rosenheim
04.03-08.03.2026 Internationale Handwerksmesse München
14.04-17.04.2026 IFH Intherm Nürnberg
08.10-09.10.2026 RIFA Nürnberg
25.11-29.11.2026 Heim&Handwerk München
Stand April 2026
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 BAnz AT29.12.2023 B1 tritt zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
WICHTIGE ZIELE DES GEG´S
– Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbaren Energien
– Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, hat nach § 71 Absatz 11 eine Beratung von einer fachkundigen Person § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Im Vordergrund steht hier die CO2-Bepreisung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unwirtschaftlichkeit.
– Vom BMWK und BMWSB ist dies als Pflichtinformation im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
– Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima stellt hierzu ein Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
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