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Unsere Messetermine 2024
03.02. – 04.02.2024 Fertighaus & Energie Landshut
Sparkassenarena
08.02. – 11.02.2024 Bauen und Wohnen Salzburg
Messegelände (ETA Stand)
17.02. – 18.02.2024 Fertighaus & Energie Rosenheim
Inntalhalle
28.02. – 03.03.2024 Intern. Handwerksmesse München
Messegelände
06.03. – 10.03.2024 Energiesparmesse Wels
23.04. – 26.04.2024 IFH Nürnberg
27.11. – 01.12.2024 Heim & Handwerk München
Messegelände
Stand 22.01.2024
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 BAnz AT29.12.2023 B1 tritt zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
WICHTIGE ZIELE DES GEG´S
– Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbaren Energien
– Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, hat nach § 71 Absatz 11 eine Beratung von einer fachkundigen Person § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Im Vordergrund steht hier die CO2-Bepreisung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unwirtschaftlichkeit.
– Vom BMWK und BMWSB ist dies als Pflichtinformation im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
– Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima stellt hierzu ein Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
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