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Unsere Veranstaltungstermine 2026

30.01.-01.02.2026 Oberbayrische Holztage Almdorado-Übersee

07.02-08.02.2026 Fertighaus & Energie Landshut

21.02-22.02.2026 Fertighaus & Energie Rosenheim

04.03-08.03.2026 Internationale Handwerksmesse München

14.04-17.04.2026 IFH Intherm Nürnberg

08.10-09.10.2026 RIFA Nürnberg

25.11-29.11.2026 Heim&Handwerk München

Stand April 2026

Stand 29.02.2024

Aktuelle Förderung

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 BAnz AT29.12.2023 B1 tritt zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.

WICHTIGE ZIELE DES GEG´S
– Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbaren Energien
– Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, hat nach § 71 Absatz 11 eine Beratung von einer fachkundigen Person § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Im Vordergrund steht hier die CO2-Bepreisung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unwirtschaftlichkeit.
– Vom BMWK und BMWSB ist dies als Pflichtinformation im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
– Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima stellt hierzu ein Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung.

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Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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