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Unsere Veranstaltungstermine 2025
06.02. – 09.02.2025 Bauen u. Wohnen, Salzburg
22.02. – 23.02.2025 Fertighaus u. Energie Landshut
05.03. – 09.03.2025 Energiesparmesse Wels
08.03. – 09.03.2025 Fertighaus u. Energie Rosenheim
12.03. – 16.03.2025 Intern. Handwerksmesse München
17.03. – 21.03.2025 ISH Frankfurt
09.05. – 11.05.2025 Iloga Wolfratshausen
01.10. – 05.10.2025 TRUNA Traunstein
12.11. – 16.11.2025 Heim & Handwerk München
Stand Febraur 2025

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 BAnz AT29.12.2023 B1 tritt zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
WICHTIGE ZIELE DES GEG´S
– Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbaren Energien
– Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, hat nach § 71 Absatz 11 eine Beratung von einer fachkundigen Person § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Im Vordergrund steht hier die CO2-Bepreisung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unwirtschaftlichkeit.
– Vom BMWK und BMWSB ist dies als Pflichtinformation im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
– Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima stellt hierzu ein Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
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