Aktuelles

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Unsere Veranstaltungstermine 2025

06.02. – 09.02.2025 Bauen u. Wohnen, Salzburg

22.02. – 23.02.2025 Fertighaus u. Energie Landshut

05.03. – 09.03.2025 Energiesparmesse Wels

08.03. – 09.03.2025 Fertighaus u. Energie Rosenheim

12.03. – 16.03.2025 Intern. Handwerksmesse München

17.03. – 21.03.2025 ISH Frankfurt

09.05. – 11.05.2025 Iloga Wolfratshausen

01.10. – 05.10.2025 TRUNA Traunstein

12.11. – 16.11.2025 Heim & Handwerk München

Stand Febraur 2025

Stand 29.02.2024

Aktuelle Förderung

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 BAnz AT29.12.2023 B1 tritt zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.

WICHTIGE ZIELE DES GEG´S
– Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbaren Energien
– Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, hat nach § 71 Absatz 11 eine Beratung von einer fachkundigen Person § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Im Vordergrund steht hier die CO2-Bepreisung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unwirtschaftlichkeit.
– Vom BMWK und BMWSB ist dies als Pflichtinformation im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
– Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima stellt hierzu ein Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung.

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Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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